Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon 09522 899-0
Telefax 09522 899-60

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www.eltmann.de


Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Lärmschutzverordnung

N249 // Aufgrund ständiger Beschwerden von Bürgern veröffentlicht die Stadt Eltmann eine Kurzinformation zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)

 

Wir fordern Sie auf, diese dringend zum Wohle aller Bürger einzuhalten!

In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten dürfen im Freien

a) folgende Geräte an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden:

  • Rasenmäher (unabhängig, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird oder ob der Rasenmäher als besonders lärmarm gilt bzw. mit dem Umweltzeichen versehen ist)                  
  • Heckenscheren
  • tragbare Motorkettensägen
  • Beton- und Mörtelmischer
  • Bohrgeräte
  • Heckenscheren
  • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (Antrieb jeweils mit Elektromotor)
  • Vertikutierer
  • Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler)
  • Freischneider mit EG-Umweltzeichen
  • Grastrimmer/Graskantenschneider (Antrieb mit Verbrennungsmotor) mit EG-Umweltzeichen
  • Laubbläser mit EG-Umweltzeichen
  • Laubsammler mit EG-Umweltzeichen

 

b) folgende Geräte an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen von 07:00 bis

    09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    nicht betrieben werden:

  • Freischneider ohne EG-Umweltzeichen
  • Grastrimmer/Graskantenschneider (Antrieb mit Verbrennungsmotor) ohne EG-Umweltzeichen
  • Laubbläser ohne EG-Umweltzeichen
  • Laubsammler ohne EG-Umweltzeichen

Desweiteren ist es von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr grundsätzlich verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können.

 

Download: Verordnung