Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon 09522 899-0
Telefax 09522 899-60

info@eltmann.de
www.eltmann.de


Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Öffnung des Rathauses/RITZ in Eltmann

N112 // Öffnungszeiten Rathaus/RITZ in Eltmann

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und Ausbreitung des Corona Virus‘ gilt ab dem 21. Januar 2022 für Besucherinnen/Besucher des Rathauses/RITZ die 3G-Zugangsregelung. Das bedeutet, dass nur die Personen Zutritt haben, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. An allen Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung wird der Zugang damit nicht mehr uneingeschränkt möglich sein. Grundsätzlich wird darum gebeten, im Vorfeld zu klären, ob sich das Bürgeranliegen telefonisch, schriftlich per Post oder E-Mail klären lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Termine zu vereinbaren.

Das Rathaus erreichen Sie unter der Tel.: 09522/899-10 sowie unter folgenden Emailadressen: info@eltmann.de und standesamt@eltmann.de. Die Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regeln übernehmen die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Besucherinnen und Besucher müssen für den Zutritt folgende Nachweise vorlegen: Impfdokument (in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Führerschein), den Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder den zertifizierten Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (von Dritten z.B. BRK  bestätigt und nicht älter als 24 Stunden) bzw. eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Es findet keine Speicherung der Daten statt. Darüber hinaus gilt für Besucherinnen und Besucher wie bisher die FFP2-Maskenpflicht. 

Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen und nicht geimpft oder genesen sind,  benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regel nicht.

Die Stadt Eltmann bittet um Verständnis für diese Einschränkung. Vielen Dank.