Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon 09522 899-0
Telefax 09522 899-60

info@eltmann.de
www.eltmann.de


Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Einbeziehungssatzung "TEILFLÄCHEN FL.NRN. 164, 228 UND 229

N113 // Bekanntmachung über die Erneute Öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Einbeziehungssatzung "Teilflächen Fl. Nrn. 164, 228 und 229" Gemarkung Dippach a. Main, Stadt Eltmann, Lkrs. Haßberge

Bekanntmachung über die Erneute Öffentliche Auslegungnach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat Eltmann hat am 04.08.2021 beschlossen, für den westlichen Bereich des Ortsteiles Dippach eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Durch die Satzung wird die durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Gemeindeteil Dippach einbezogen.

Der Stadtrat von Eltmann hat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 zu den Vorträgen nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung "Teilflächen Fl. Nrn. 164, 228 und 229" in Dippach am Main beschlossen.

Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:

  • Ergänzung der Begründung zur Einbeziehungssatzung hinsichtlich Ziele und Zwecke sowie hinsichtlich der wesentlichen Auswirkungen der Planung
  • Überarbeitung der Planzeichenerklärung und Ergänzung der Verfahrensvermerke
  • Überarbeitungen der Darstellungen und Berechnungen in der Begründung zum Immissionsschutz (Verkehrslärm) inkl. kurze Betrachtung zum Gewerbe, Sport- und Freizeitlärm
  • Überarbeitung der Festsetzungen und der Begründung hinsichtlich der Ableitung der Oberflächenwässer
  • Ergänzung der Festsetzungen und der Begründung hinsichtlich Empfehlungen zu den Sachverhalten Überflutungen infolge von Starkregen, Grundwasser, Altlasten und Bodenschutz sowie Abwasserentsorgung

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.12.2021 wurde am 15.12.2021 mit den dort beschlossenen Änderungen gebilligt.

Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegefrist dabei auf 2 Wochen verkürzt wird.

Die Planunterlagen zur "Einbeziehungssatzung Teilflächen Fl. Nrn. 164, 228 und 229, Gemarkung Dippach a. Main" liegen daher in der Fassung vom 15.12.2021 in der Zeit

vom 7. Februar 2022 bis einschließlich 21. Februar 2022

im Rathaus der Stadt Eltmann, Zimmer 0.05, Marktplatz 1, 97483 Eltmann, während der Dienststunden erneut öffentlich aus.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen (zu den geänderten oder ergänzten Teilen).

Außerdem sind Plan und Begründung auf der Homepage der Stadt Eltmann unter www.eltmann.de ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Covid-19:

Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der Zugänglichkeit und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Einschränkungen kommen. Es wird explizit auf folgendes hingewiesen:

Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten werden muss, wird jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungsplan im Rathaus einsehen möchte, gebeten, sich zur Vermeidung von Terminüberschneidungen mit anderen Interessenten vorher kurz telefonisch bei Herrn Pfuhlmann, Telefon-Nr. 09522/899-15 anzukündigen.

Auf die Bereitstellung der Unterlagen auf der Homepage der Stadt Eltmann wird nochmals hingewiesen.

Stadt Eltmann

gez. Ziegler

1. Bürgermeister


ES-Dippach-Entwurf

ES-Dippach-Begründung