Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
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97483 Eltmann

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Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Buhlleite

N144 // Der Entwurf des Bebauungsplans inkl. Begründung liegt in der Zeit vom 07.12.2022 bis einschließlich 09.01.2023 im Rathaus aus.

 

BEKANNTMACHUNG

über die öffentliche Auslegung für den Entwurf des Bebauungsplanes  „Buhlleite“ in Eltmann  gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Stadt Eltmann

Der Stadtrat der Stadt Eltmann hat in seiner Sitzung vom 27.04.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Buhlleite beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nrn. 726, 713, 713/5, 715, 713/2, 713/3, 713/4, 714, 712 Gemarkung Eltmann und ist wie folgt umgrenzt:

- siehe Grafik - 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Buhlleite“ inkl. Begründung in der Fassung vom 26.10.2022 wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.10.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans inkl. Begründung liegt in der Zeit vom 07.12.2022 bis einschließlich 09.01.2023 im Rathaus der Stadt Eltmann, Marktplatz 1, 97483 Eltmann, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 0.05

  • Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag bis Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

öffentlich aus.

Des Weiteren liegt mit aus:

  • Umweltbericht mit Artenschutzbeitrag, Bestandserfassung und Bilanzierung

Die Erstellung dieser Unterlagen ist im Verfahren nach § 13 b BauGB nicht erforderlich. Nach einer Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Haßberge wurden diese aber erstellt.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Buhlleite“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Eltmann den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.eltmann.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Eltmann, 09.11.2022                                                    

STADT ELTMANN

Ziegler, 1.Bürgermeister