STADT ELTMANN
Landkreis Haßberge
Marktplatz 1
97483 Eltmann
Öffentliche Zustellung gemäß Artikel 15 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG)
Zustellungsbehörde:
Stadt Eltmann
Zustellungsadressat:
Herrn Joachim Buberl, Johann-Jürgen-Straße 9, 91052 Erlangen
Hiermit wird durch öffentliche Bekanntmachung gem. Art 15 VwZVG öffentlich zugestellt:
1. Rechnung vom 21.02.2025 Abschleppkosten, RE25000057
2. Zahlungserinnerung vom 08.04.2025, PK-Nr. 99/0125001895/000/000
3. Mahnung vom 13.05.2025, PK-Nr. 99/0125001895/000/000
4. Zahlungserinnerung Nebenkosten vom 21.05.2025, PK-Nr. 99/0125001895/000/000
5. Anschreiben vom 30.07.2025 Verwertung
Die Zustellungen erfolgen durch öffentliche Bekanntmachung, da diese auf andere Weise nicht ausführbar sind.
Die Dokumente können vom Zustelladressaten gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild während der Dienstzeiten (Montag – Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag, 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr) abgeholt bzw. eingesehen werden in der Stadt Eltmann, Marktplatz 1, 97483 Eltmann Zi.-Nr. 0.05 oder 1.01.
Die o. g. Dokument gelten als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung (Mitteilungsblatt und öffentlicher Aushang) zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste bzw. Rechtsnachteile drohen bzw. zur Folge haben können.
Eltmann, 19. August 2025
Stadt Eltmann
Ziegler
Erster Bürgermeister