Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon 09522 899-0
Telefax 09522 899-60

info@eltmann.de
www.eltmann.de


Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung

N317 // Öffentliche Zustellung gemäß Artikel 15 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungs-zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG)

STADT ELTMANN
Landkreis Haßberge
Marktplatz 1
97483 Eltmann

 

Öffentliche Zustellung gemäß Artikel 15 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG)

 

Zustellungsbehörde:

Stadt Eltmann

Zustellungsadressat:

Herrn Joachim Buberl, Johann-Jürgen-Straße 9, 91052 Erlangen

 

Hiermit wird durch öffentliche Bekanntmachung gem. Art 15 VwZVG öffentlich zugestellt:

1. Rechnung vom 21.02.2025 Abschleppkosten, RE25000057

2. Zahlungserinnerung vom 08.04.2025, PK-Nr. 99/0125001895/000/000

3. Mahnung vom 13.05.2025, PK-Nr. 99/0125001895/000/000

4. Zahlungserinnerung Nebenkosten vom 21.05.2025, PK-Nr. 99/0125001895/000/000

5. Anschreiben vom 30.07.2025 Verwertung

 

Die Zustellungen erfolgen durch öffentliche Bekanntmachung, da diese auf andere Weise nicht ausführbar sind.

Die Dokumente können vom Zustelladressaten gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild während der Dienstzeiten (Montag – Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag, 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr) abgeholt bzw. eingesehen werden in der Stadt Eltmann, Marktplatz 1, 97483 Eltmann Zi.-Nr. 0.05 oder 1.01.

Die o. g. Dokument gelten als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung (Mitteilungsblatt und öffentlicher Aushang) zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste bzw. Rechtsnachteile drohen bzw. zur Folge haben können.

Eltmann, 19. August 2025


Stadt Eltmann

Ziegler 

Erster Bürgermeister