Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Lebensregion plus ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Nähere Informationen, die Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte und das erforderliche Antragsformular und Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen finden Sie im Internet unter www.lebensregion.plus und https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
Anfragen auf Förderung sind bis zum 15.12.2025 an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
Gemeinde Rauhenebrach, Hauptstraße 1, 96181 Rauhenebrach
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Ulla Schmidt, Hauptstraße 1, 96181 Rauhenebrach, 09554-9221-17, info@ile-hassberge.de_