Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
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97483 Eltmann

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Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Abschaffung Kinderreisepass

N218 // Aufgrund seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten hatte der Bundestag die Abschaffung beschlossen. Somit dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Sehr geehrte Damen und Herren,                                            

der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.

Wir möchten Sie schnellstmöglich darauf aufmerksam machen, dass damit der Kinderreisepass zum 01.01.2024 (vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes) abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Weiterhin können Sie unabhängig vom Alter mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise (nicht erst ab 6 Jahren, vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG!) beantragen. Beachten Sie, dass die Beantragung der Ausweise mindestens drei Wochen dauert.

Wenn Sie einen gültigen Kinderreisepass für ein Jahr verlängern oder einen neuen Kinderreisepass ausstellen lassen möchten, kommen Sie bitte vor dem 31.12.2023 zu uns ins Einwohnermeldeamt.

Bitte beachten Sie das die Ausstellung neuer Kinderreisepässe und Verlängerungen bestehender, nur möglich ist, solange der Vorrat reicht.

Ihr Ansprechpartner:      Frau Hofmann, Einwohnermeldeamt Eltmann, Marktplatz 7, Telefon: 09522 899-11, E-Mail: hofmann@eltmann.de

Für die Beantragung benötigen Sie:  

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild des Kindes
  • die Zustimmungserklärung beider Elternteile
  • das Kind muss persönlich dabei sein.

 

Zur Kenntnis
Einwohnermeldeamt Eltmann