Allgemeiner öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Busverkehr und ergänzender Verkehr (Linienverkehr)
Aufgabenträger: Landkreis Haßberge
Der Landkreis ist insbesondere zuständig für:
- Planung, Organisation und Sicherstellung des ÖPNV
- Förderung von Infrastruktureinrichtungen des ÖPNV
Bereits seit 2010 ist der Landkreis Haßberge Mitglied im zweitgrößten Verkehrsverbund Deutschlands, dem Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN). Zum 1. Januar 2018 erfolgte die tarifliche Integration des restlichen Teils des Landkreises Haßberge mit seinen Städten und Gemeinden. Der letzte notwendige Beschluss dazu fiel in der Sitzung des Grundvertragsausschusses am 27. April 2017.
Durch die Umstellung auf den einheitlichen VGN-Tarif (Zonentarif) entfielen die vielen verschiedenen Streckentarife im Schienen- und Busverkehr. Seitdem besteht die Möglichkeit, mit nur einer Fahrkarte alle Verkehrsmittel zu benutzen und alle Fahrpläne oder Tarifinformationen einheitlich in einem Medium zu finden.
Bedingt durch die Lage des Landkreises sind aber auch landkreisübergreifende Verbindungen außerhalb des Verbunds in die Landkreise Rhön-Grabfeld, Coburg und Schweinfurt vorhanden. Neben zwei Bahnverbindungen sorgen insbesondere die 40 öffentlichen Buslinien für das Nahverkehrsangebot in unserem Landkreis. Tagtäglich bringen sie Schüler, Pendler und andere Reisende an ihr Ziel. Auf den Fahrplanseiten finden Sie einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten, sich umweltbewusst fortzubewegen.
(Quelle: www.hassberge.de)
Neuer Fahrplan für Linie 1154 ab 12.09.2023
Hiermit informieren wir Sie über Fahrplanänderungen ab dem 12.09.2023 auf den Linien:
1154 (Rauhenebrach/Oberaurach) – Eltmann – Sand – Haßfurt
Der Bus von Eltmann (07:20 Uhr) hält zusätzlich an folgenden Haltestellen in Sand, für den Zustieg nach Haßfurt: Sand, Friedhof (07:29), Kirchplatz (07:30 Uhr) und Zeiler Straße (07:31 Uhr) und fährt über Zeil weiter nach Haßfurt.
Die geänderten Fahrpläne sind im Internet vsl. ab Ende August unter www.vgn.de abrufbar. Für Fragen zu den Fahrplänen der Linie 1154 steht die Kundenhotline des Linienbetreibers OVF unter Tel.: 09771/ 62 62 0 gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Ernst Rippstein
Kämmerei
Stadt Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann
Telefon: 09522 / 899-23
Telefax: 09522 / 899-423
E-Mail: rippstein@eltmann.de
Tiefgarage Eltmann
Die Altstadt-Tiefgarage verfügt über insgesamt 80 Stellplätze, hiervon sind etwa die Hälfte für Dauerparker reserviert. Zwei Stellplätze sind für Personen mit Behinderung vorgesehen. Somit stehen also den Besuchern der Tiefgarage täglich aktuell etwa 40 freie Plätze zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit einen Dauerparkplatz anzumieten. Hier wird zwischen Monatsmietvertrag (40 € im Monat) und Jahresmietvertrag (430 € im Jahr) unterschieden. Die Altstadt-Tiefgarage befindet sich nur wenige Minuten fußläufig von der Innenstadt (Schottenstraße, Mainstraße, Marktplatz) entfernt.
Parken mit dem Smartphone
Autofahrer in Eltmann können ihre Parkscheine auf den Parkplätzen der Altstadt Tiefgarage ab sofort auch mit dem Smartphone lösen.
Das Parken in der Eltmanner Altstadt-Tiefgarage bleibt „schrankenlos“, kostet jetzt allerdings wieder Gebühr. Die im weiten Umkreis wohl niedrigste Parkgebühr von 50 Cent je Stunde kann klassisch über Parkschein oder über die App des Anbieters „Parkster“ bezahlt werden. Mario Pfister vom städtischen Bauamt und Bürgermeister Michael Ziegler mussten ein neues Konzept für die Tiefgarage finden, weil die Schranken-Anlage nach gut 20 Jahren im Betrieb nicht mehr zu reparieren war.
„Die Schranken-Anlage zu erneuern, hätte 60.000 bis 70.000 € gekostet. Das steht in keinem Verhältnis“, so Mario Pfister. Schon im Jahre 2000, als die Tiefgarage unter dem neu errichteten Einkaufs- und Therapiezentrum am Rande der Altstadt eingeweiht wurde, machte sich niemand im Stadtrat die Illusion, dass die Garage ohne Defizit arbeiten würde. Deshalb sollten die Betriebskosten immer möglichst niedrig gehalten werden.
Für Bürgermeister Michael Ziegler ist die Tiefgarage mit ihren 80 Stellplätzen ein Service-Angebot an die Bürgerinnen und Bürger sowie an die Besucher Eltmanns. Wer eine Beerdigung im Friedhof besuchen will, geht keine zwei Minuten, zum Rathaus und den umliegenden Geschäften sind es vier und zu den Büros und Praxen oberhalb der Garage führen Aufzüge. Auch wer in der Altstadt wohnt, kann hier sein Fahrzeug abstellen, denn die Stadt vermietet Dauerstellplätze monatsweise oder ganzjährig.
Als klar war, dass die Schranke nicht mehr zu reparieren war, konnte in der Tiefgarage zunächst kostenlos geparkt werden. „Das hat sich schnell rumgesprochen, die Garage war wesentlich voller als jetzt gerade“, so Mario Pfister beim Pressetermin vor Ort. Doch ganz kostenlos sollte das Angebot nicht sein und verschiedene Optionen wurden geprüft. Komplett auf eine digitale Lösung umzustellen stand nicht zur Debatte, schließlich sollten auch ältere Verkehrsteilnehmer nicht vor eine neue Hürde gestellt werden. Deshalb gibt es nun zwei Möglichkeiten: einen ausgedruckten Parkschein aus dem blauen Automaten – oder eben die Registrierung über die App. Bei beiden Varianten muss der Parkende eine Zeit wählen – die App bietet allerdings den Vorteil, dass man vom Wartezimmer aus auch verlängern kann, wenn man merkt, dass man zu knapp kalkuliert hat. Eine Parkzeitbeschränkung hält man in Eltmann bisher nicht für nötig.
Für „Parkster“ habe man sich entschieden, weil sie keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzer mit sich bringt, die Wahl zwischen Zahlung per Rechnung oder Kreditkarte bietet und im Umkreis schon genutzt wird – etwa in Haßfurt, Baunach, Schweinfurt oder Würzburg, erklärt Mario Pfister. Ab der nächsten Saison wird „Parkster“ auch für den Wohnmobil-Stellplatz in Eltmann eingeführt. „Das ist leichter für uns und die Wohnmobilisten, die das von anderen Orten längst gewöhnt sind“, erklärt Michael Ziegler. Der Stellplatz am Main erfreut sich sehr großer Beliebtheit und wurde in den vergangenen Jahren Stück für Stück aufgerüstet, etwa durch Versorgungs-Säulen.
Alle anderen Parkplätze in Eltmann bleiben weiterhin kostenlos und an den meisten Stellen Parkscheiben-geregelt. Für die Einhaltung der Parkzeiten auf den oberirdischen Plätzen wie auch die Bezahlung in der Tiefgarage sorgt die kommunale Parküberwachung. Ziegler und Pfister gehen davon aus, dass die Stadt damit gut fährt – und die Parkplatzsuchenden in Eltmann ebenso.
Bild und Bericht: Sabine Weinbeer
Ansprechpartner
Mario Pfister
Bauamt
Stadt Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann
Telefon: 09522 / 899-17
Telefax: 09522 / 899-417
E-Mail: pfister@eltmann.de
Öffentliche Stellplätze
In Eltmann stehen Ihnen weitere Parkplätze zur Verfügung:
- Marktplatz: Vor der Kirche mit Parkscheibe (2 Stunden kostenlos; Parküberwachung)
- Steinertsplatz: Vor Flessabank mit Parkscheibe (2 Stunden kostenlos; Parküberwachung)
- Tiefgarage (kostenpflichtig; Parküberwachung)
- Sudetenplatz: Im Bereich Hotel Wallburg (kostenlos)
- 'Vettersmauer': Hinter dem Autohaus Ankenbrand entlang der 'Vettersmauer' (kostenlos)
- Altstadt-Parkplatz: 21 Stellplätze in der Torbrunnenstraße (kostenlos)
- Mainlände: Parkplätze am Festplatz Mainlände (kostenlos)
Wohnmobilstellplatz der Stadt Eltmann
Der Wohnmobilstellplatz Eltmann bietet bei einer Größe von 800 m² ca. 10 kostenlose Stellplätze. Zusätzlich können wir folgende Leistungen anbieten:
- Stromanschluss 2,00 Euro / 6 Stunden (Münzautomat)
- Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung (50 - 80 Liter, mit Wertmünze)
- Hunde angeleint erlaubt
Wir bitten um Einhaltung der Nachtruhe von 22:00 - 07:00 Uhr.
Die Mitnahme von Hunden ist gestattet. Allerdings sind Hunde an der Leine zu halten und nicht auf dem Stellplatz in unmittelbarer Nähe auszuführen.
Der Wohnmobilstellplatz unterliegt der Kontrolle durch Angestellte der Stadt Eltmann.
Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber Sach- und Personenschäden.
Wir bitten um Mülltrennung. Gegenüber des Stellplatzes am Bauhof finden Sie Glas- und Dosencontainer. Restmüll entsorgen Sie bitte in den bereitgestellten Abfalleimern.
Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes ist kostenfrei, gegen eine Spende in die aufgestellten Spendensäulen hat die Stadt Eltmann aber keinerlei Einwände.
Externer Link:
Bericht Fränkischer Tag vom 27.04.2012: Eltmann hat ein Herz für Camper
Aufgrund von Vandalismus sah sich die Stadtverwaltung gezwungen, die Nutzung der Strom- bzw. Wassersäulen (im Winter keine Wasserentnahme!) auf Wertmarken umzustellen. Wertmarken sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten bei EDEKA Gutbrod, der Gastwirtschaft Mainterrasse oder im RITZ Eltmann zu erhalten. Kosten je Wertmarke 2,00 Euro. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
Folgende Inhalte stehen zum Download zur Verfügung:
Wohnmobilstellplatz --> Satzung --> Benutzung | # Download |
Wohnmobilstellplatz --> Satzung --> Gebühren | # Download |
Private Stellflächen
Privat angebotene Stellflächen
- Stellplätze in der Mainlände zw. Anwesen Mainlände 13A > Details <
Kontakt über Bauamtsleiter Klaus Pfuhlmann:
Telefon: 09522 / 899-15
E-Mail: pfuhlmann@eltmann.de
Verkehr
Winterdienst
Die Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung geräumt und gestreut. Vorrang haben hierbei Schulwege und Ortsverbindungsstraßen. Das Winterdienstteam ist bestrebt, den Winterdienst möglichst auf allen Haupterschließungsstraßen durchzuführen. Anschließend werden die anderen Verkehrsflächen entsprechend des Räum- und Streuplanes der Stadt Eltmann abgearbeitet. Die Stadt Eltmann bittet daher um Verständnis, dass nicht überall gleichzeitig gestreut bzw. geräumt werden kann. Es stehen auch an verschiedenen Gefahrenstellen entsprechende Streugutbehälter zur öffentlichen und erlaubten Nutzung bereit.
Damit der städtische Winterdienst seinen Räum- und Streupflichten auch nachkommen kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:
- Gewähren Sie unseren Fahrzeugen immer eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern
- Räumen Sie den Schnee von Ihrer Hof- oder Garageneinfahrt nicht auf die Straße, sondern belassen Sie ihn auf Ihrem Grundstück
- Halten Sie Wendeflächen frei, unsere Räumfahrzeuge haben große Wendekreise nicht nur im Winter (Ein Wendehammer ist grundsätzlich ganzjährig frei zu halten!)
- Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich der Witterung angepasst verhalten
Räum- und Streupflicht für Gehbahnen
Laut "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Eltmann" haben die Vorder- und Hinterlieger die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straße zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
Das bedeutet, dass die Gehbahnen an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen abstumpfenden, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder von Eis zu befreien sind.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis um 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Der geräumte Schnee bzw. die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Die Stadtverwaltung bittet die Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichteten in ihrem eigenen Interesse auf diese Bestimmungen der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Eltmann“ zu achten. Eine Nichtbeachtung kann bei Unfällen usw. erhebliche Folgen haben.
Vernünftiger Einsatz von Streusalz
Der Stadt Eltmann ist es in diesem Zusammenhang ein Anliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern den vernünftigen Einsatz von Streusalzen ans Herz zu legen.
Streusalze können Böden, Bäume und Sträucher, die Pfoten von Tieren aber auch Fische und andere Lebewesen in Gewässern schädigen und durch Versickern sogar das Grundwasser belasten.
Hier einige Empfehlungen für ein vernünftiges Räumen und Sichern von Gehbahnen im Winter:
- Bevorzugt Schnee räumen. Schnee nicht durch übermäßiges Streuen von Salz abtauen lassen
- Gehwege mit vorwiegend abstumpfenden Mitteln wie Sand und Splitt oder geeignete mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnete Produkte oder Granulate streuen. Achten Sie jedoch darauf, dass die verwendeten Materialien nach dem Eis- bzw. Schneeereignis wieder von den Gehwegen entfernt werden (Verschmutzung des Gehweges)
- Salze nur selten und in geringen Mengen bei extremen Wetterlagen wie beispielsweise Blitzeis oder an gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Steigungen einsetzen.
Die Stadt Eltmann beabsichtigt nicht, wie es in anderen oft größeren Kommunen bereits der Fall ist, den Einsatz von Streusalz grundsätzlich zu verbieten. Es wird auf die Vernunft des Einzelnen vertraut. Wir rufen zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr auf und wünschen zugleich allen Bürgerinnen und Bürgern für diesen Winter eine schadensfreie Nutzung der Verkehrsflächen.
Downloads
Folgende Inhalte stehen zum Download zur Verfügung:
Verkehr --> Verkehrsrechtliche Anordnung (pdf-Datei) | # Download |
Verkehr --> Verkehrsrechtliche Anordnung (Onlineverfahren) | # Link |
Verkehr --> Antrag auf Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung | # Link |
Verkehr --> Verordnung Reinhaltung Reinigung der Straßen | # Download |
Ansprechpartner
Elke Ibel
Bauamt
Stadt Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann
Telefon: 09522 / 899-14
Telefax: 09522 / 899-414
E-Mail: ibel@eltmann.de