Wohnmobilstellplatz der Stadt Eltmann
Verehrte Wohnmobilisten!
Für die kommende Saison ist der Wohnmobilstellplatz in Eltmann gerüstet.
Bitte beachten Sie, dass der Platz kostenpflichtig ist. Die Bezahlung bzw. Buchung erfolgt ausschließlich über die Parkster-App (siehe unten).
Hinweis: Münzen für Strom und Wasser sind Mo – Fr von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Sa von 7:00 bis 13:00 Uhr im Edeka-Laden Gutbrod erhältlich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Parkgebühren mit der Parksterapp zahlen
Nutzung des Wohnmobilstellplatzes
Die Stadt Eltmann hat mit Wirkung 01.01.2022 eine "Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes" als auch eine "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes der Stadt Eltmann" erlassen.
Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Stadt Eltmann an der Mainlände, Nähe Main
Die Stadt Eltmann erlässt auf Grund des Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende S a t z u n g
§ 1 Art und Zweck der Einrichtung
Die Stadt Eltmann betreibt auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1780 Gemarkung Eltmann (Festplatz an der Mainlände) einen Wohnmobilstellplatz als öffentliche Einrichtung zum vorübergehenden Abstellen von Wohnmobilen für touristische Zwecke und damit auch zum vorübergehenden Aufenthalt der damit reisenden Personen. Der genaue Standort des Wohnmobilstellplatzes ergibt sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Benutzung
- Der Wohnmobilstellplatz dient ausschließlich Besuchern der Stadt Eltmann mit Wohnmobilen zum Abstellen dieser Fahrzeuge und darf somit auch ausschließlich von diesen Personen genutzt werden. Der Stellplatz ist nur für verkehrstüchtige und zugelassene Fahrzeuge freigegeben. Nicht zugelassen sind insbesondere PKWs, Wohnwagen (Wohnanhänger), Motorräder, Busse, Lastkraftwagen (LKW), Zelte, alle Arten von Anhängern sowie Verkaufsanhänger. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 14 Kalendertage. Verkehrstüchtige und zugelassene Wohnmobile können ohne Voranmeldung abgestellt werden.
- Auf dem Wohnmobilstellplatz werden Anlagen zum Bezug von Frischwasser und Strom (nur für das eigene Wohnmobil) gegen Gebühr für die Benutzer des Wohnmobilstellplatzes vorgehalten. Ferner besteht die Möglichkeit Abwasser über die dort installierte Einrichtung einzuleiten. Zum Zwecke der Entsorgung von Abfällen werden für die Benutzer des Wohnmobilstellplatzes Abfalleimer bzw. Container (Flaschen) bereitgestellt. Anderen Personen als den berechtigten Nutzern des Wohnmobilstellplatzes im Sinne von Absatz 1 ist die Nutzung der dort befindlichen Anlagen ausdrücklich untersagt.
- Der Wohnmobilstellplatz ist ganzjährig geöffnet. In den Wintermonaten ist der Bezug von Frischwasser nicht möglich. Die Nutzungsfläche der Wohnmobilstellplätze kann durch die Stadt Eltmann vorübergehend eingeschränkt oder anderweitig belegt werden.
- Die Stadt Eltmann erhebt für die Benutzung der Parkeinrichtung Gebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes der Stadt Eltmann in der zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Fassung. Die Benutzungsgebühr ist über eine internetgestützte Vorrichtung oder eine Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit zu entrichten. Eine vorherige Reservierung ist nicht möglich.
§ 3 Verhalten auf dem Platz
- Das Abstellen der Fahrzeuge hat auf den dazu ausgewiesenen Flächen zu erfolgen. Ordnung und Sauberkeit sind von allen Nutzern zu wahren. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
- Das Aufnehmen von campingähnlichen Aktivitäten (offenes Feuer, Spannen von Wäscheleinen, Waschen und Duschen im Freien, Generatorbetrieb etc.) ist untersagt. Ebenfalls ist jede Art der gewerblichen Tätigkeit auf dem Wohnmobilstellplatz untersagt.
- Mit Rücksicht auf die Anwohner und die übrigen Benutzer des Wohnmobilstellplatzes sind Lärmbelästigungen zu vermeiden. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr dürfen Geräte nur innerhalb des Wohnmobils und in Zimmerlautstärke betrieben werden.
- Hunde und andere Haustiere sind außerhalb der Fahrzeuge auf dem Wohnmobilstellplatz stets an der Leine zu halten. Von den Tieren verursachte Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
- Abfälle sind in begrenzter Tagesmenge in den hierfür vorgesehenen Abfalleimern bzw. Container zu entsorgen. Die Abfalleimer dürfen ausschließlich von den Besuchern des Wohnmobilstellplatzes benutzt werden. Der Stellplatz ist nach der Benutzung in einem sauberen Zustand zu verlassen.
- Das Anbringen von Werbung jeder Art, insbesondere Werbeplakate und Werbeaufstellern, sowie das Auslegen von Flyern und anderen Druckschriften durch Dritte im Bereich des Wohnmobilstellplatzes ist untersagt. Angebrachte Werbung und ausgelegte Flyer werden durch die Stadt Eltmann entsorgt. Auch das Betreiben von Verkaufsständen jeder Art durch Dritte im Bereich des Wohnmobilstellplatzes ist untersagt. Ausnahmen sind nur durch Genehmigung der Stadt Eltmann möglich.
- Toiletten aller Art dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ausguss entleert werden. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Entsorgen von Abwasser außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen ist strafbar und wird geahndet.
- Auf dem Wohnmobilstellplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
§ 4 Hausrecht
- Die Stadt Eltmann bzw. die von ihr beauftragten Personen üben auf dem Gelände das Hausrecht aus. Die Benutzer des Wohnmobilstellplatzes haben den erteilten Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungssatzung kann die Stadt Eltmann die erforderlichen Anordnungen erlassen, insbesondere auch einen Platzverweis erteilen. Die Vollstreckung der getroffenen Anordnungen richtet sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (BayVwZVG).
- Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Stadt Eltmann berechtigt, die Räumung durchführen zu lassen. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Nutzer zu tragen. Der Nutzer bleibt in diesen Fällen zur Zahlung des festgesetzten Benutzungsentgeltes verpflichtet.
§ 5 Haftung
- Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Winterdienst (Räumen und Streuen) auf dem Wohnmobilstellplatz wird nur eingeschränkt durchgeführt (Schotterfläche). Die Nutzer des Wohnmobilstellplatzes haften für sämtliche schuldhafte, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bestimmungen der Benutzungssatzung verursacht werden.
- Die Nutzer haben keinen Anspruch auf Bereitstellung von Frischwasser und Strom. Die Stadt Eltmann haftet demnach nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Strom- und/oder Trinkwasserversorgung entstehen.
- Im Bedarfsfall kann die Nutzung des Platzes als Wohnmobilstellplatz vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben werden, ohne dass hieraus ein Ersatzanspruch gegen die Stadt Eltmann abgeleitet werden kann.
- Für sonstige Schäden der Nutzer des Wohnmobilstellplatzes tritt eine Haftung der Stadt Eltmann nur ein, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Stadt Eltmann bzw. der von ihr beauftragten Personen oder ihrer Bediensteten nachgewiesen wird.
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden, wer
- entgegen § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 7 den Wohnmobilstellplatz auf eine andere als die zugelassene Art und Weise nutzt,
- entgegen § 2 Abs. 2 Anlagen der Wasser- und/oder Stromversorgung gebraucht ohne gleichzeitig berechtigter Nutzer des Wohnmobilstellplatzes zu sein,
- entgegen § 3 Abs. 1 die Ordnung und Sauberkeit auf bzw. im Umfeld des Wohnmobilstellplatzes nicht wahrt oder Anlagen sowie Einrichtungen nicht schonend behandelt,
- entgegen § 3 Abs. 2 campingähnliche oder gewerbliche Aktivitäten auf dem Wohnmobilstell-platz ausübt,
- entgegen § 3 Abs. 3 Lärm verursacht,
- entgegen § 3 Abs. 4 Hunde oder andere Haustiere auf dem Platz nicht an der Leine hält oder deren Verunreinigungen nicht umgehend beseitigt,
- entgegen § 3 Abs. 5 Abfälle an anderer Stelle als in dem vorgesehenen Abfalleimer bzw. Container oder Abfälle in reiseunüblich großen Mengen entsorgt,
- entgegen § 3 Abs. 5 Abfälle in den Abfalleimer entsorgt, ohne gleichzeitig berechtigter Nutzer des Wohnmobilstellplatzes zu sein.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Eltmann, 22.11.2021
STADT ELTMANN
Ziegler
Erster Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes der Stadt Eltmann
Die Stadt Eltmann erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-l), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) geändert worden ist, folgende S a t z u n g
§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenhöhe
Für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes der Stadt Eltmann werden unter Bezugnahme auf die Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Stadt Eltmann (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung -WBS) in der jeweils gültigen Fassung Benutzungsgebühren erhoben. Die Benutzungsgebühr wird fahrzeugbezogen unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen erhoben und beträgt je Fahrzeug und angefangenem Nutzungstag (24 Stunden) wie folgt:
- 1 Tag 10,00 €
- 3 Tage 25,00 €
- 7 Tage 50,00 €
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer den Wohnmobilstellplatz im Rahmen der Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Stadt Eltmann nutzt. Mehrere Nutzer haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
Die Benutzungsgebühr entsteht mit dem Abstellen eines Wohnmobils auf dem Wohnmobilstellplatz und wird sofort zur Zahlung fällig. Die Benutzungsgebühr ist über eine internetgestützte Vorrichtung oder eine Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit zu entrichten.
§ 4 Gebühren für die Entsorgung, Strom- und Frischwasserversorgung
- Strom kann an den auf dem Stellplatz befindlichen Einrichtungen zur Stromversorgung entnommen werden. Die Gebühr beträgt 2,00 € für 6 Stunden Strombezug.
- Frischwasser kann an den Einrichtungen zur Frischwasserversorgung zu einer Gebühr von 2,00 € pro 80 Liter entnommen werden.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Stadt Eltmann tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Eltmann, 22.11.2021
STADT ELTMANN
Ziegler
Erster Bürgermeister
Downloads:
- Benutzungssatzung des Wohnmobilstellplatzes
- Gebührensatzung des Wohnmobilstellplatzes
- Parkgebühren mit der Parksterapp zahlen
Der Wohnmobilstellplatz Eltmann bietet 18 Stellplätze bei einer Größe von 800 m². Zusätzlich können wir folgende Leistungen anbieten:
- Stromanschluss 2,00 Euro / 6 Stunden (mit Wertmünze)
- Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung (50 - 80 Liter, mit Wertmünze)
Wir bitten um Einhaltung der Nachtruhe von 22:00 - 07:00 Uhr.
Die Mitnahme von Hunden ist gestattet. Allerdings sind Hunde an der Leine zu halten und nicht auf dem Stellplatz in unmittelbarer Nähe auszuführen.
Der Wohnmobilstellplatz unterliegt der Kontrolle durch Angestellte der Stadt Eltmann.
Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber Sach- und Personenschäden.
Wir bitten um Mülltrennung. Gegenüber des Stellplatzes am Bauhof finden Sie Glas- und Dosencontainer. Restmüll entsorgen Sie bitte in den bereitgestellten Abfalleimern.
Externer Link:
Bericht Fränkischer Tag vom 27.04.2012: Eltmann hat ein Herz für Camper
Aufgrund von Vandalismus sah sich die Stadtverwaltung gezwungen, die Nutzung der Strom- bzw. Wassersäulen (im Winter keine Wasserentnahme!) auf Wertmarken umzustellen. Wertmarken sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten bei EDEKA Gutbrod, der Gastwirtschaft Mainterrasse oder im RITZ Eltmann zu erhalten. Kosten je Wertmarke 2,00 Euro. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
Ansprechpartner
Elke Ibel
Bauverwaltung
Stadt Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann
Telefon: 09522 / 899-14
Telefax: 09522 / 899-414
E-Mail: ibel@eltmann.de