Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon 09522 899-0
Telefax 09522 899-60

info@eltmann.de
www.eltmann.de


Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Eltmann mit Auszeichnung „Digitales Amt“

„Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs und dazu zählt die Stadt Eltmann. Mit der Auszeichnung wollen wir auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“ Dies betonte die Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach bei der Überreichen der Auszeichnung „Digitales Amt“ im Rathaus an Bürgermeister Michael Ziegler.

Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten Bayern-Portal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.

Daniel Purkert, zuständig bei der Stadt Eltmann für EDV und Digitales, vermeldete mit Stolz, dass die Stadt dieses Ziel schon lange überschritten habe und die Bürger bei 70 Diensten das Online-Verfahren nutzen könnten, mit denen man sich teilweise auch den Gang ins Rathaus ersparen könne.

Zu diesen Diensten zählten vor allem die Abfrage des Status für den Reisepass, Meldevorgänge, An- und Abmelden von Hunden, Wahlbenachrichtigungen, bestimmte Urkunden, Vorgänge im Melderegister, u.a.m. Eine besondere Erleichterung sei die Datenübertragung für Verbrauchsgebühren. So nutzten im Bereich der Wasseruhren schon 46% der Verbraucher die Möglichkeit, ihre Daten online abgeben. Bürgermeister Michael Ziegler betonte, dass es zur Umsetzung der Digitalisierung auch gute Mitarbeiter in der Verwaltung brauche.

„Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Wir haben auch größtes Interesse daran, dass diese Dinge angenommen werden. Dienstleistungen nutzen nur dann etwas, wenn sie genutzt werden,“ so die Digitalministerin.  Mit dem Fortschritt auf diesem Gesicht verändere sich auch das Gesicht der Verwaltung.

Bürgermeister Michael Ziegler führte aus, dass die Stadt ein gutes digitales Angebot bereitstelle. Aber man müsse auch Verständnis dafür haben, dass nicht alle Bürger so weit seien, dies zu nutzen oder sich dabei schwertun. „Der demographische Wandel bringt hier schon sichtbare Verbesserungen“, meinte EDV-Leiter Daniel Purkert mit Blick auf die jüngere Generation. Staatsministerin Judith Gerlach konnte sich vorstellen, dass viele Bürger auch noch zu wenig von diesen digitalen Angeboten in der Verwaltung wissen. Deswegen müsse man darüber auch informieren und am Rathaus soll die Auszei8chnung „digitales Amt“ darauf hinweisen.

Bild und Bericht: Günther Geiling




Online-Service

Die Stadtverwaltung Eltmann steht Ihnen auch als digitales Rathaus 24 Stunden zur Verfügung. Sie können eine Reihe von Formalitäten interaktiv online in Anspruch nehmen oder den Gang ins Rathaus vorbereiten. Auch die Bezahlung eventuell anfallender Gebühren wird praktisch, bequem und sicher per Lastschrift geregelt.

Allerdings können nicht alle Behördengänge per Computer erledigt werden. Es wird auch künftig noch erforderlich sein, für bestimmte Vorgänge persönlich zur Stadtverwaltung zu kommen, weil beispielsweise eine Unterschrift rechtlich vorgeschrieben ist.

Unser "Digitales Amt" bietet aber die Möglichkeit, sich bereits zu Hause die entsprechenden Formulare in Ruhe vorzubereiten und auszudrucken.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • 24-Stunden-Service
  • Verkürzung oder Ersparnis von Behördengängen
  • Schnelle und unbürokratische Abwicklung ohne Wartezeiten
  • Bequeme und einfache Bedienung
  • Es reicht ein Internetzugang
  • Im Melde-/Passamtsbereich Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog
  • Wo möglich, werden die am PC ausgefüllten Formulare rechtsverbindlich, sicher und geschützt elektronisch rückübertragen
  • Kostenpflichtige Anfragen bezahlen Sie bequem online per Lastschrift

Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch nach wie vor persönlich zur Verfügung - zu den Öffnungszeiten vor Ort oder telefonisch. Hier gelangen Sie zum Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Auszug der häufigsten Onlineanwendungen, die Sie nutzen können. 

Weiterhin finden Sie im Bayernportal alle Formulare, Adressen, Ansprechpartner, Kosten, Informationen zu erforderlichen Unterlagen sowie auch verschiedene Dienstleistungen (Online-Verfahren), die auf digitalem Weg angeboten werden. Diese werden zum Teil von der Stadt Eltmann und durch das Bayernportal (Land Bayern und deren Verwaltungsstrukturen) zur Verfügung gestellt.
 

Ansprechpartner

Susanne Hofmann
Einwohnermeldeamt

Stadt Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon: 09522 / 899-11
Telefax: 09522 / 899-411
E-Mail: ewo@eltmann.de

 

Daniel Purkert
EDV

Stadt Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon: 09522 / 899-28
Telefax: 09522 / 899-428
E-Mail: purkert@eltmann.de




Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

Online Verfahren:

Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
  • die AusweisApp2 und
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Bearbeitungsdauer: ca. 2 bis 3 Wochen

> Beantragung eines einfachen Führungszeugnis <




Fundsuche Online

Sie haben etwas verloren? Wissen aber nicht genau wo? Kein Problem!

> zum Online-Fundbüro <

Weitere Infos hier




Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG (zuständig für die Erteilung einer entsprechenden Gaststättenerlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde). Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (in der Regel ist kein Unterrichtungsnachweis und keine Baugenehmigung erforderlich).

Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein).

Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort). Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn der Antragsteller Inhaber einer Reisegewerbekarte ist.

> zum Online-Antrag <

> zum pdf-Antrag <




Gewerbemeldungen

An,- Um,- und Abmeldung Ihres Gewerbes

> zum Online-Formular <

Infos und Hilfe direkt im Dialogfenster




Hund anmelden

Anmeldung Ihres Hundes / Hundesteuer

> zur Anmeldeseite <

Infos und Hilfe direkt im Dialogfenster

> Download: Hundesteuersatzung <
> Download: Verordnung über die Anleinpflicht <




Hund abmelden

Abmeldung Ihres Hundes / Hundesteuer

> zur Abmeldeseite <

Infos und Hilfe direkt im Dialogfenster




Auskünfte aus dem Melderegister

> zum Inforegister <

Info und Hilfe

  • Worum geht es?
    Seit dem 01. Februar 2003 ist es den Gemeinden in Bayern möglich, Melderegisterauskünfte über das Internet zu erteilen. Diese Möglichkeit steht Ihnen bei der Stadt Eltmann zur Verfügung. Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen wie die bisherige Auskunft auf Papier erteilt.
  • Was wird benötigt?
    Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname, sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein. Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei Kriterien alle drei erfasst, aber eins ist falsch, so muss die Anfrage trotzdem abgewiesen werden. Die Anschrift zählt nur dann als eine Angabe in diesem Sinne, wenn sie mindestens Ort, Straße und Hausnummer umfasst. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.
  • Was kostet die Online-Auskunft?
    Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 Euro. In der Regel wird bei der Registrierung ein Lastschrifteinzug vereinbart. Die anfallenden Gebühren werden dann monatlich oder bei geringerem Aufkommen vierteljährlich von Ihrem Konto mittels Lastschrift eingezogen. Kann ich der Online-Auskunft widersprechen? Jeder Bürger hat das Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Falls Sie von Ihrem Widerpruchsrecht Gebrauch machen möchten, müssen Sie dies dem Einwohnermeldeamt schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Sie können aber auch den Online-Antrag für Ihren Widerspruch nutzen.



Einfache Meldebescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer einfachen Meldebescheinigung

> zum Anmeldeformular <

Info und Hilfe

  • Worum geht es?
    Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht Ihnen, Bescheinigungen auch außerhalb der Öffnungszeiten bei der Stadt Eltmann zu beantragen.

    Folgende Bescheinigungen können online beantragt werden:
    - Meldebescheinigung (z. B. Zulassungsstelle um ein Fahrzeug anzumelden)

  • Was wird benötigt?
    Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden.
  • Was kostet die Bescheinigung online?
    Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.



Erweiterte Meldebescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung

> zum Anmeldeformular <

Info und Hilfe

  • Worum geht es?
    Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht Ihnen, Bescheinigungen auch außerhalb der Öffnungszeiten bei der Stadt Eltmann zu beantragen.

    Folgende Bescheinigungen können online beantragt werden:
    - erweiterte Meldebescheinigung (z. B. für die Anmeldung zur Eheschließung)

  • Was wird benötigt?
    Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden.
  • Was kostet die Bescheinigung?
    Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.



Reisepass/Personalausweis

Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Ausweisdokumente

> zur Passabfrage <

Weitere Services:

> Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses <

> Download: Zustimmungserklärung Ausweise bei geschäftsunfähigen Personen <

> Download: Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht <

Info und Hilfe

  • Ist Ihr Personalausweis oder Pass noch in Bearbeitung oder liegt er abholbereit vor?
    Seit November 2003 werden Anträge für Personalausweise oder Reisepässe online an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Die Bearbeitungszeit hat sich damit verringert. Ob Ihr Ausweis oder Pass noch in Bearbeitung ist oder abholbereit vorliegt, erfahren Sie über die Passabfrage.
  • Was wird benötigt?
    Bei der Statusabfrage wird die Nummer des Ausweisdokumentes abgefragt. Diese Angaben ersehen Sie aus dem Begleitschreiben, welches Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigt wurde. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig.
  • Was kostet die Statusabfrage?
    Diese Abfrage ist kostenlos.



Reisepass/Personalausweis verloren

Ist Ihr Ausweisdokument unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

> zur Verlustmeldung <




SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Eltmann

Hier können Sie online ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen

> zur Registrierungsseite <

Infos und Hilfe direkt im Dialogfenster




Standesamt Eltmann

Von der Geburt über Hochzeit bis hin zum Sterbefall...Das Standesamt Eltmann ist Ihr Ansprechpartner im Bereich der Gemeinden Oberaurach, Rauhenebrach, Sand am Main und der Stadt Eltmann selbst für folgende Vorgänge:

  • Auskunft der Geburtszeit
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Geburtsurkunde
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde (mehrsprachig)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)
  • Sterbeurkunde
  • Urkunden anfordern

Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Standesamt wird empfohlen.

Online stehen Ihnen folgende Verfahren zur Verfügung:




Umzug

Umzug innerhalb von Eltmann oder eines seiner Stadtteile

> zum Anmeldeformular <

> Download: Wohnungsgeberbestätigung <
> Download: Vollmacht Wohnsitzänderung <
> Download: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §22 BMG <

Weitere Services:

> Abmeldung Nebenwohnung <

Info und Hilfe

  • Worum geht es?
    Wenn Sie (alleine oder die Familie) innerhalb von Eltmann ziehen, können Sie die notwendigen Angaben bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr, hier über unser Rathaus-Service-Portal vornehmen.
    Der Vorteil für Sie liegt darin, dass uns Ihre Daten bereits vorliegen und dadurch die Erfassungszeit im Rathaus minimiert wird.
  • Was wird benötigt?
    Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Einwohnermeldeamt vorzulegen.
    Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen: Personalausweis oder Reisepässe der zuziehenden Personen und die ausgefüllte und unterzeichnete Wohnungsgeberbestätigung.
  • Was kostet der Umzug online?
    Es entstehen keine Kosten.



Übermittlungssperre

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre nach §50 Abs. 5 BMG

> zum Antragsformular <

Info und Hilfe

  • Worum geht es?
    Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte.
    Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen. Die Weitergabe von Daten an Auskunftssuchende im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft umfasst jedoch lediglich den Familiennamen, den Vornamen sowie die Anschrift. Dieses Angaben stehen meist auch im Telefonbuch.
    Es gibt Möglichkeiten der Weitergabe Ihrer gespeicherten Daten im Melderegister oder Teilen davon zu widersprechen. Folgender Antrag kann online gestellt werden:

    Übermittlungssperre nach §50 Abs. 5 BMG: Sie können ohne weitere Angabe von Gründen den dort aufgeführten Datenübermittlungen jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.

    Folgende Auskunftsarten werden unterschieden:

        1. Parteien / Wählergruppen (§50 Abs.1 BMG i.V.m. §50 Abs.5 BMG)
        2. Alters- / Ehejubiläen (§50 Abs.2 BMG i.V.m. §50 Abs.5 BMG)
        3. Adressbuchverlage (§50 Abs.3 BMG i.V.m. §50 Abs.5 BMG)
        4. Religionsgesellschaft (§42 Abs.3 Satz 2 BMG  i.V.m. §42 Abs.2 BMG)
        5. Bundesamt für dsa Personalmanagement der Bundeswehr (§ 58c Abs.1 SG i.V.m. §36 Abs. 2 BMG)

  • Was wird benötigt?
    Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben bei der Stadt Eltmann eingereicht werden.
  • Was kostet der Sperrantrag?
    Der Eintrag einer Sperre ist kostenlos.



Zuzug

Zuzug nach Eltmann oder eines seiner Stadtteile

> zum Anmeldeformular <

> Download: Wohnungsgeberbestätigung <
> Download: Vollmacht Wohnsitzänderung <
> Download: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §22 BMG <

Weitere Services:

> Voranmeldung Nebenwohnung <
> Statuswechsel Wohnung <

Info und Hilfe

  • Worum geht es?
    Wenn Sie (alleine oder die Familie) nach Eltmann ziehen, können Sie die notwendigen Angaben bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr, hier über unser Rathaus-Service-Portal vornehmen.
    Der Vorteil für Sie liegt darin, dass uns Ihre Daten bereits vorliegen und dadurch die Erfassungszeit im Rathaus minimiert wird.
  • Was wird benötigt?
    Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Einwohnermeldeamt vorzulegen.
    Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass der zuziehenden Personen, Wohnungsgeberbestätigung, Geburtsurkunde und, falls vorhanden, die Eheurkunde.
  • Was kostet der Zuzug online?
    Es entstehen keine Kosten.