Fundsachen und vermisste Gegenstände
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.
Bitte bringen Sie zur Abholung einer Fundsache den Personalausweis oder Reisepass und evtl. vorhandene Nachweise mit, aus denen hervorgeht, dass Sie der Eigentümer der Fundsache sind (z. B. Fahrradpass, Handy-Kaufvertrag).
Fundsachen
Sie haben etwas verloren? Wissen aber nicht genau wo?
Kein Problem!
Mit unserem online Fundbüro können Sie jederzeit und sogar in umliegenden Gemeinden nachschauen, ob Ihr verlorener Gegenstand bereits abgegeben wurde.
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Ansprechpartner
Susanne Hofmann
Einwohnermeldeamt
Stadt Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann
Telefon: 09522 / 899-11
Telefax: 09522 / 899-411
E-Mail: ewo@eltmann.de