Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon 09522 899-0
Telefax 09522 899-60

info@eltmann.de
www.eltmann.de


Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Heiraten in Eltmann

Die Hochzeit – der schönste Tag im Leben. Hier sagt man „Ja“ zu seiner großen Liebe und verspricht sich ewige Liebe und Treue!
Das Standesamt Eltmann  ist Ihr Ansprechpartner für Eheschließungen im Bereich der Gemeinden Oberaurach, Rauhenebrach, Sand am Main und der Stadt Eltmann selbst.

Für Ihre Feierlichkeiten bieten Eltmann und seine Stadtteile viele Möglichkeiten, Ihren großen Tag unvergesslich zu machen.




Voraussetzung für die Eheschließung ist deren formale Anmeldung.

Hier erfahren Sie, was dafür zu tun ist:

Aufgrund gesetzlicher Fristen kann die Anmeldung frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen.
Ist mindestens ein Partner in der Stadt Eltmann, der Gemeinde Oberaurach, der Gemeinde Rauhenebrach oder der Gemeinde Sand a.Main gemeldet (auch Nebenwohnsitz), ist das Standesamt Eltmann direkt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig.

Ist keiner der Partner in unserem Zuständigkeitsbereich gemeldet, ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig. Erfragen Sie bitte dort die notwendigen Schritte und die vorzulegenden Unterlagen. Von auswärtigen Standesämtern erwarten wir die dort geprüften Unterlagen. 
Bei Anmeldung der Eheschließung in Eltmann gilt:
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung mündlich. Ist einer der Eheschließenden verhindert, muss eine spezielle Vollmacht, die Sie von uns erhalten, ausgefüllt und unterschrieben werden.




Unterlagen

 

Sofern beide Partner

  • in Deutschland gemeldet sind
  • in Bayern geboren sind bzw. ihre im Ausland erfolgte Geburt in einem bayerischen Personenstandsregister registriert wurde
  • ggf. vorherige Ehen und/ oder Lebenspartnerschaften in Bayern registriert sind
  • ggf. gemeinsame Kinder in Bayern geboren worden bzw. deren im Ausland erfolgte Geburt in einem bayerischen Personenstandsregister registriert wurde

legen Sie bitte jeweils eine gut lesbare Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vor.

Die notwendigen Nachweise zu den von Ihnen gemachten Angaben beschaffen wir bei den zuständigen Stellen. Liegen Ihnen urkundliche Nachweise zu den o.g. Personenstandsereignissen vor, ist es hilfreich, wenn Sie auch diese im Original beifügen – das erleichtert uns die Beschaffung der aktuellen Daten.

Treffen o.g. Voraussetzungen nicht auf Sie zu, legen Sie bitte folgende Nachweise im Original vor:

  • beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)

oder, wenn Sie nicht im Inland geboren sind und Ihre Geburt auch nicht in einem deutschen Personenstandsregister registriert wurde

  • ausländische Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille oder Legalisation) inklusive einer Übersetzung in die deutsche Sprache
  • ggf. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe bzw. Lebenspartnerschaft mit Vermerk über die Auflösung
  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und wir somit nicht jeden Einzelfall abdecken können. Daher kann es notwendig sein, z.B. bei im Ausland geschlossen und/ oder aufgelösten Vorehen, weitere Dokumente vorlegen zu müssen. In diesem Fall informieren wir Sie.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter standesamt@eltmann.de, oder telefonisch unter 09522-89918.

Bitte geben Sie die Anmeldeunterlagen direkt beim Standesamt Eltmann ab. Selbstverständlich können Sie uns alles auch per Post zukommen lassen. 

Von Ihnen hier vorgelegte Originaldokumente erhalten Sie spätestens zur Eheschließung zurück.

Sind Ihre Ehevoraussetzungen geprüft, kontaktieren wir Sie, um einen Termin zur „Anmeldung der Eheschließung“ mit Ihnen zu vereinbaren.

 

Ausländische Staatsangehörige

Bei Beteiligten mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist mit speziellen Anforderungen bei der Anmeldung der Eheschließung (z.B. Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Oberlandesgericht und/ oder Beschaffung von Nachweisen im Ausland) und sich daraus ergebenden längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Bitte vereinbaren Sie für jegliche Vorsprache unbedingt rechtzeitig vorher einen Termin. Sie vermeiden dadurch unnötige Wartezeiten oder gar vergebliche Besuche.

 

> Infoblatt Anmeldung Eheschließung <




Kosten

Ihr Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen.




Trauzimmer

Aktuell finden die standesamtlichen Trauungen ausschließlich im Klenzesaal statt.




Stadthalle Eltmann

Zusammen mit dem Klenzesaal regelmäßiger Veranstaltungsort für Trauungen und Hochzeitsfeierlichkeiten.
Buchung und weitere Auskünfte über die Stadtverwaltung Eltmann, Fr. Reinwand, Tel. 09522 / 899-26 über den Antrag auf Stadthallenreservierung bzw. alternativ den Antrag auf Reservierung der Gemeindehäuser in den Stadtteilen.

Hier  erhalten Sie ausgewählte Impressionen der festlich geschmückten Stadthalle Eltmann.




Kirchliche Trauungen

Egal ob große Festgemeinde oder Trauung im kleinen Kreis der Familie.
Für Ihre kirchliche Trauung stehen Ihnen eine Vielzahl von Gotteshäusern zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Kirchen und Pfarrämtern erhalten Sie  hier...




Feiern und Übernachten in Eltmann

Für Ihre Hochzeitsfeier können Sie aus einer Vielzahl von Gasthöfen und Hotels auswählen.
Eltmann mit seinen Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sind gerne Ihr Gastgeber.

> Übersicht Gaststätten  <
> Übersicht Beherbergungsbetriebe <




Ansprechpartner

Petra Felser
Standesamt

Stadt Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon: 09522 / 899-18
Telefax: 09522 / 899-60
E-Mail: felser@eltmann.de